Führerscheinentzug bei Berufskraftfahrern

(Bild: Sebastian Nagel)

Was man machen kann, um ihn doch zu behalten?

Wer täglich auf den Straßen unterwegs ist, läuft Gefahr, viel falsch zu machen. Fehler im Straßenverkehr sind schnell passiert. Keine gravierenden Unfälle. Kleinigkeiten. Doch die kosten auch Punkte.

Wir schauen uns die letzten Sanktionen an, die der Straßenverkehr bereithält: Die Führerscheinsperre und den Entzug. Was können diese Strafen für den Beruf bedeuten? Reichen sie als Kündigungsgrund aus?

Wir hören uns die Meinungen einiger Anwälte an, die sich auf das Straßenrecht und den Arbeitnehmerschutz spezialisiert haben. Wir werden feststellen, dass man Bußgeldbescheide und vermeintliche Ordnungswidrigkeiten oft, erschreckend oft, rechtlich anzweifeln kann.

Was bei der Ahndung im Straßenverkehr schief läuft und dass selbst der Führerscheinentzug, nicht immer das Ende bedeuten muss, erfährst du in diesem Blog.

Und ab geht’s (im vorgeschriebenem Höchsttempo)

 

Viele Wege, den Führerschein zu verlieren

Im Straßenverkehr kann man einiges aufgebrummt bekommen: Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder die Führerscheinsperre. Als letztes Mittel der Bestrafung steht der Führerscheinentzug. Schlimmstenfalls droht sogar das Gefängnis.

Seinen aktuellen Punktestand kann man auf punkte-flensburg.de abfragen. Dort findet sich auch ein nützlicher Ratgeber zum Thema Erwerb, Entzug und Neuerteilung des Führerscheins.

An sich dienen solche Maßnahmen der Verkehrssicherheit und Abschreckung. Doch sie sollen auch erziehen.

Dabei ist es gleichgültig, wie oft man sich im Verkehr bewegt oder wie sehr man auf den Führerschein angewiesen ist. Für alle gilt das gleiche. Egal, ob Berufsfahrer oder Sonntagsfahrer. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg.

Wenn man außerorts 16 km/h zu schnell ist, bekommt man den ersten Punkt  und schon eine satte Strafe von 168,50€, erfahren wir auf Bußgeldkatalog.org. Ab 31km/h gibt es schon 2 Punkte, 283,50€ Strafe und 1 Monat Führerscheinentzug. Das geht rasend schnell. Ein Monat ist hingegen quälend lang, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. 

Wenn man 50 km/h zu schnell fährt, ist der Führerschein schon 2 Monate weg. Von den 633,50€ Strafe und den 2 Punkten in Flensburg ganz zu schweigen. Bei 60 km/h ist man für 3 Monate gesperrt. Das kostet dann 738,50€ Strafe und 2 Punkte.

Die Strafen werden noch höher, wenn man zweimal innerhalb kürzerer Zeit erwischt wird. Wenn man innerhalb von 12 Monaten zweimal mit überhöhter Geschwindigkeit (plus 26 km/h) gefahren ist, gibt es direkt einen Monat Sperre.

Innerorts sind die Strafen sehr ähnlich, nur teurer. Hinzu kommt, dass man einen Punkt kassiert, wenn man nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegt.

Für LKW-Fahrer ist es sogar möglich, beim Parken einen Punkt abzubekommen. Dann, wenn der Verkehr gefährdet oder behindert wird. Bei den Lenk- und Ruhezeiten sind die Behörden hingegen etwas gnädiger. Zumindest gibt es für überschrittene Zeiten keine Punkte. Außerdem wird der Arbeitgeber direkt mit abkassiert.

Schlimmere Strafen werden verhängt, wenn man besonders fahrlässig handelt. Das ist der Fall, wenn eine Unfallstelle nur nachlässig abgesichert, Fahrerflucht begangen oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wird. Wenn dadurch der Verkehr behindert oder gefährdet wird, kann sogar eine Freiheitsstrafe folgen. Diese richtet sich nach verursachtem Schaden und kann zwischen 2 Jahren bis lebenslänglich alles abdecken.

 

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, verbleiben einem 2 Wochen, um Einspruch zu erheben. Sobald diese Frist abgelaufen ist, ist die Strafe rechtskräftig. Man hat dann, wenn es sich um das erste Fahrverbot handelt, 4 Monate Zeit, ihn abzugeben.

Zeit, um seine Spedition darauf vorzubereiten, Urlaub zu nehmen oder eine interne Tätigkeit für den Übergang zu organisieren. Beim zweiten Mal muss man ihn direkt abgeben.

Das Fahrverbot ist vorübergehend und gilt für maximal 3 Monate. Führerscheinentzug hingegen bedeutet, dass der Führerschein weg ist. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate. Dann muss der Führerschein neu beantragt werden. Den gibt es jedoch erst wieder nach der MPU oder einer Nachschulung.

 

Die medizinisch-psychologische Untersuchung 

Bei der MPU erwarten einen gesundheitliche und psychologische Tests. Außerdem solche, die Fähigkeiten prüfen, die für das Fahren wichtig sind: Reaktions- und Orientierungsvermögen und die Konzentration.

Der Test beinhaltet neben dem Reaktionstest einen Wahrnehmungstest und einen Linienverfolgungstest. Dieser prüft das Orientierungsvermögen. Mit den Augen folgt man einer Linie, die von anderen unterbrochen wird. Visuell tastet man sich durch dieses Durcheinander. Dabei wird die Zeit gestoppt.

Der restliche Teil des Tests wird am Computer absolviert. Man hat Kopfhörer auf und reagiert auf Signale und Geräusche. Außerdem geht es darum, Bilder zu beschreiben, die gezeigt werden. Dadurch wird festgestellt, was derjenige erfassen kann.

 

Ist mit dem Führerschein auch der Job futsch?

Rechtsanwalt Thomas Hockauf schreibt, dass eine Führerscheinsperre oder ein Entzug ausreicht, seinen Beruf zu verlieren, sofern es sich um Berufsfahrer handelt. Es reiche für einen außerordentlichen Kündigungsgrund.

Bei kurzweiligen Fahrverboten (kürzer als 2 Monate) habe der Arbeitgeber die Pflicht zu schauen, ob der Betroffene nicht so lange auf einem anderen Posten arbeiten oder  freigestellt werden kann. Urlaub kann auch für diese Zeit genommen werden. 

Mit einem Anwalt ist man gut beraten. Er hilft einem, im Rahmen der Kündigungsschutzklage von 3 Wochen zu bleiben. Diese kann vom Arbeitnehmer erhoben werden, wenn er das Gefühl hat, der Grund der Kündigung sei unberechtigt gewesen.

Darüber hinaus entscheiden im Einzelfall aber sehr viele Faktoren. Wie groß ist das Unternehmen? Kann es sich erlauben, einen Fahrer zu halten, der länger nicht fahren kann? Wie lange arbeitet der Fahrer bereits dort?

 

Macht Einspruch Sinn?

50% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, erfahren wir auf bussgeldkatalog.org. Messergebnisse stimmen nicht, Messgeräte wurden falsch bedient oder platziert, Fahrer können nicht eindeutig zugeordnet werden oder Zahlen wurden falsch notiert. Oder schlicht Verfahrensfehler. Maschinelles und alltägliches menschliches Versagen.

Unzählige Fehler können geschehen. Fehler, die dann über die berufliche Zukunft des Betroffenen entscheiden.

Das Problem ist, dass man als Privatperson von den Behörden keine Akteneinsicht bekommt. Das dürfen nur Anwälte. Auf sos-verkehrsrecht.de kann man seine Bußgeldbescheide kostenlos durchchecken lassen. Dort wird genau nach solchen Fehlern gesucht.

 

Jeder dritte Bußgeldbescheid ist falsch

Auf zeit.de erfahren wir, dass jährlich etwa 20 Millionen Bußgeldbescheide rausgehen. Jeder dritte davon ist fehlerhaft. Ein riesiger und unnötiger Arbeitsaufwand.

Die dort vorgestellte Kanzler, (die hier zu finden ist geblitzt.de) hat sich auf solche Verfahrens- und Messfehler spezialisiert. Sie übernehmen die Prozesskosten und bieten eine kostenlose Beratung an. Darin wird entschieden, ob für den Fall Aussicht auf Erfolg besteht.

Wenn die Kanzlei die Fälle gewinnt, muss der Staat die Kosten für die Verhandlung tragen. Eine riesige Geldverschwendung.

 

Der Toleranzabzug

Messungenauigkeiten sind den Behörden bekannt. Man versucht, ihnen mit dem Toleranzabzug entgegenzuwirken. Generell zieht man 3 km/h ab, wenn man sich unter 100 km/h bewegt. Wird man darüber geblitzt, werden 3% abgezogen. Das ist nicht viel, kann im Einzelfall aber sehr entscheidend sein.

Angaben dazu findet man im Bußgeldbescheid. Dort steht es unter “festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug”. Falls er nicht angegeben ist, kann das bereits ein Fehler im Bußgeldbescheid sein.

 

Fehler beim Blitzen

2013 schossen fehlerhafte Blitzer munter Fotos von Fahrern, die im vorgeschriebenem Tempo fuhren, erfahren wir auf focus.de. Als die zuständige Stadt Kassel das erfuhr, tat sie nichts.

Erst als ein Anwalt Strafanzeige stellte: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug, wurden die Blitzer entfernt. Die Bußgelder, die die Stadt bis dahin verhängt hatte, wurden einbehalten. Das waren immerhin 260.000€.

Mit den Blitzern war 2017 in Rath/ Heumar alles in Ordnung, erfahren wir auf spiegel.de. Das Problem waren die Schilder davor. Sie zeigten eine höhere Geschwindigkeit als erlaubt war.

Nach dem Blitzlichtgewitter hagelte es 27 860 Anträge auf Rückerstattung. 1,3 Millionen € an falschen Bußgeldern mussten zurückerstattet werden.

 

Fazit

Der Führerschein ist ein wichtiges Dokument. Für viele das Ticket für Arbeit und Lebensunterhalt.

Man sollte vorsichtig damit umgehen. Denn wenn er weg ist, bringt das Umstände mit sich. Auch wenn die in vielen Fällen nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.

Bei begründeten Zweifeln gegen Bußgeldbescheide sollte man sich immer wehren. Es gibt genug Kanzleien, die sich genau das zur Aufgabe gemacht haben.

 

 

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Eine Antwort

  1. ahho sagt:

    Sehr interessant. Gerade als Berufskraftfahrer ist man sich doch bewusst, dass ein Führerausweisentzug den Job kosten kann.

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