Das EU-Lieferkettengesetz

(Bild: Shutterstock)

Neuerungen durch einheitliche Gesetze für ganz Europa

In diesem Blog schauen wir uns an, was das EU-Lieferkettengesetz für uns bereithält: Welche Veränderungen gibt es? Und welche Vorteile?

Die Durchsetzung stand lange auf der Kippe. Letztlich musste das EU-Lieferkettengesetz einige Hürden überwinden. Auch wenn es sich dabei ein paar Ecken und Kanten abgeschliffen hat.

Wie es jetzt aussieht und worin es sich vom deutschen Lieferkettengesetz unterscheidet, erfahrt ihr in diesem Blog.

 

Das EU-Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetze, die lang und umständlich Lieferkettensorgfaltspflichtengesetze heißen, sollen die Rechte der Menschen entlang der Lieferketten stärken und andererseits Unternehmen verpflichten, diese Rechte zu wahren. Das gilt für Menschenrechte und für Umweltschutz.

Manche Länder der EU haben bereits ihre eigenen Lieferkettengesetze, Deutschland auch. Diese haben zum Teil ganz unterschiedliche Sorgfaltspflichten. Während ein Land viel Mühe und Zeit darauf verwendet, die landeseigenen Pflichten zu erfüllen, können nahe gelegene Länder ganz unbekümmert wirtschaften und haben so einen Wettbewerbsvorteil.

Das soll das einheitliche EU-Lieferkettengesetz verbessern. Außerdem finden viele wichtige Punkte noch keine Umsetzung in den bereits bestehenden Lieferkettengesetzen der einzelnen Länder. Um also ganz gezielt, geschlossen und systematisch gegen Verbrechen wie Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit, Sicherheitsverletzungen und Schaden an der Umwelt vorzugehen, dafür soll dieses europaweite Lieferkettengesetz entstehen.

Die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette mit allen involvierten Personen und Bereichen soll dabei mit einbezogen werden, vom Rohstoffabbau bis hin zur Entsorgung, erfahren wir auf csr-in-deutschland.de. Für Unternehmen reicht es nicht mehr, sich auf die Versprechen von Zulieferern zu verlassen. Sie müssen selbst prüfen, ob alle Vorgänge menschenrechtlich und im Sinne der Umwelt vertretbar sind.

Eine sehr wichtige Neuerung ist, dass Personen von Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschaden verursachen oder hinnehmen, dafür zivilrechtlich belangt werden können. Das ist ein Punkt, der von der FDP massiv angefochten wird. Das schafft natürlich ein Risiko und erhöht andererseits den Druck, Missstände entlang der gesamten Lieferkette genauestens zu kontrollieren.

Geltung soll das Gesetz für Unternehmen haben mit mehr als 250 Mitarbeitern. Damit würde es mehr Unternehmen einbeziehen als das deutsche Lieferkettengesetz, erfahren wir auf eqs.com.

Alljährlich soll über die Bemühungen der Unternehmen ein Bericht verfasst, alles dokumentiert und veröffentlicht werden.

Für das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz stehen daher einige Veränderungen an.

 

Das deutsche Lieferkettengesetz

Deutschland hat seit einem Jahr sein eigenes Lieferkettensorgfaltsgesetz, seit dem 1. Januar 2023, erfahren wir auf eqs.com. Davor konnten Unternehmen freiwillig darüber entscheiden, ob sie etwas in Richtung Menschenrecht und Umweltschutz unternehmen. Das hat nicht wirklich funktioniert. Daher wollte man mit einem Gesetz dem guten Willen auf die Sprünge helfen.

Unter die Sorgfaltspflichten des Gesetzes fielen 2023 in Deutschland Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter:innen. Das waren etwa 900 Unternehmen. Am Anfang dieses Jahres wurde die Grenze heruntergeschraubt: auf 1000 Mitarbeiter:innen. Dadurch fallen jetzt etwa 4600 Unternehmen unter die Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes. Das EU-Lieferkettengesetz wollte diese Zahl nochmal unterbieten in ihrer ursprünglichen Form (ab 250 Mitarbeiter:innen).

Im deutschen Lieferkettengesetz konnte niemand zivilrechtlich, das heißt als private Person, belangt werden, erfahren wir auf transport-online.de. Das soll sich durch das EU-Lieferkettengesetz ändern. Getreu dem Spruch: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”, müssen sich Unternehmen genauestens informieren über die Lieferkette, die sie anzapfen. Sonst müssen sie als Privatperson die Konsequenzen tragen.

Das klingt nach großen Veränderungen. Ein Großteil der Deutschen scheint trotzdem hinter dem EU-Lieferkettengesetz zu stehen. Das zumindest ergab eine Telefonumfrage von Germanwatch (1.003 Teilnehmer:innen, darunter auch Personen, die die FDP wählen), erfahren wir auf lieferkettengesetz.de.

Lindner und Buschmann von der FDP haben jedoch andere Prioritäten.

 

Die FDP versucht das EU-Lieferkettengesetz auszubremsen

In die Ausarbeitung des EU-Lieferkettengesetzes ist viel Arbeitszeit, Fleiß und Kompromissbereitschaft eingeflossen. Am Ende war der Entwurf fertig und alle, die mitgewirkt hatten, zufrieden. Selbst Bundesjustizminister Buschmann von der FDP hatte zugestimmt. Um verabschiedet zu werden, hätte das Gesetz nur noch einmal abgestimmt werden müssen, als reine Formsache, erfahren wir auf fr.de.

In letzter Sekunde machte die FDP jedoch eine Kehrtwende, drehte trotzig den Kopf weg und enthielt sich der eigenen Stimme. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist es so geregelt, dass Deutschland im Europäischen Rat keine Stimme abgeben darf, wenn nur ein Koalitionspartner dagegen ist. Keine Chance.

Da Deutschland als bevölkerungs­reiches Land bei Abstimmungen viel Gewicht hat und eine Enthaltung wie eine Ablehnung zählt, stand die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes damit auf dem Spiel. Die Sorge bestand, dass sich andere Länder dem negativen Beispiel Deutschlands anschließen könnten. Die Abstimmung wurde daher erstmal auf unbestimmte Zeit vertagt, erfahren wir auf transport-online.de.

Aber was war jetzt genau das Problem? Das erklären Buschmann und Bundesfinanzminister Lindner in einem empörten Brief. Dass Personen eines Unternehmens zivilrechtlich belangt werden können, weil sie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltvergehen entlang ihrer Lieferkette zulassen, sorge für eine starke Belastung dieser Personen.

Zweiter Punkt: Für kleinere Unternehmen sei der Aufwand zu groß. Der bürokratische Aufwand, der personell und finanziell gestemmt werden müsse, überschreite die Ressourcen kleinerer Unternehmen. Ihre Existenz stehe in Gefahr.

Das ist wahrscheinlich sehr rücksichtsvoll, kollidiert jedoch mit manchen Punkten des Wahlprogramms der FDP. Eines der Ziele darin sind zum Beispiel “Freiheit und Menschenrechte überall”. Wie man das schaffen will? Indem man “weltoffen”, “europäisch” und “lösungsorientiert” vorgeht, erfahren wir auf fdp.de.

Wenn es jedoch ernst wird, scheint es manchen Politikern der Partei lieber zu sein, wenn die Lösungen bis auf unbestimmte Zeit auf sich warten lassen.

 

Das EU-Lieferkettengesetz konnte sich durchsetzen

Am Ende konnte das EU-Lieferkettengesetz doch von der EU verabschiedet werden, nur eben ohne Deutschland. Allerdings konnte es sich nicht in seiner ursprünglichen Form durchsetzen, sondern wurde etwas abgeschliffen und abgemildert, erfahren wir auf rnd.de.

Der Punkt, dass Unternehmen zivilrechtlich belangt werden können, bleibt weiterhin bestehen. Punkt für die EU.

Die abgemilderte Form des EU-Lieferkettengesetzes sieht jedoch vor, Unternehmen erst mit einzubeziehen, sobald sie 1000 und mehr Mitarbeiter:innen beschäftigen. Das wären europaweit etwa 5000 Unternehmen. Das entspricht damit der Mitarbeitergrenze, die auch im deutschen Lieferkettengesetz vorgesehen ist. Punkt für die FDP.

Deutschland hat sich im letzten Moment vor der Wahl des EU-Lieferkettengesetzes gedrückt, obwohl wir selbst an dem Entwurf mitgearbeitet haben. Das wurde auch von Brüssel stark kritisiert.  Unsere Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit hat dadurch Schaden genommen. Fraglich, an wen dieser Punkt geht.

 

Fazit

Ein großer Aufwand und eine große Veränderung. Aber vielleicht in eine gute Richtung. Ein Aufwand, der viel bewirken kann.

Hauptsache das Gesetz ist erstmal da und Europa kann gemeinsam für mehr Menschenrechte und Umweltschutz kämpfen und sorgen.

Die Schärfeneinstellung kann dann nach und nach erfolgen.

 

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