Klagensturm gegen das LKW-Kartell

(Bild: Shutterstock)

Gerichtsverhandlungen und Sammelklagen

In diesem Blog zeigen wir, welche Bußgelder, Sammelklagen und Vergleichszahlungen das LKW-Kartell getroffen hat.

Von 1997-2011 formten führende LKW-Hersteller ein Kartell: MAN, Iveco, Daimler, Volvo/ Renault und Scania waren involviert.

2011 flog alles auf und 2016 gab es Bußgelder durch die EU-Kommission. Danach erst war der Weg frei für die Sammelklagen der Geschädigten. Ein Kampf, der sich bis in dieses Jahr zieht.

Ein langes Ringen, das allmählich sein Ende findet.

 

Milliardenhohes Bußgeld

Das Kartell flog 2011 auf. Die EU-Kommission schaffte es erst 2016, ein Urteil zu fällen. Dieses Urteil allerdings hatte es in sich.

Insgesamt wird den 4 verbleibenden Kartellanten Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF (Scania leugnet bis heute alles) eine Strafe von 2,93 Milliarden Euro aufgebrummt. Von dieser Summe gibt es schon einige Abzüge, die durch die Kronzeugenregelungen kamen. Der Kronzeuge MAN bekommt einen 100%igen Straferlass. Bei denen, die danach auspacken, wird es prozentual weniger.

In Zahlen bedeutet das folgendes: Volvo/ Renault zahlen 670 Millionen. Da sie als Zweiter alles offenlegten, bekommen sie einen Erlass von 40%. Daimler zahlt knapp 1 Milliarden, obwohl das Bußgeld bereits um 30% herunter ging, weil sie nach Volvo/Renault aussagten. Bei Iveco sind es 495 Millionen und sie bekommen nur noch einen Straferlass von 10%. DAF zahlt 753 Millionen, erfahren wir auf ec.europa.eu.

Außerdem gehen bei allen noch mal 10% weg, weil sie den Bußgeldzahlungen zugestimmt haben. Indem sie den Bußgeldzahlungen zustimmen, gestehen sie damit gleichzeitig ihre Schuld ein, an einem Kartell beteiligt gewesen zu sein.

Offen lässt das Urteil seltsamerweise die Frage, ob die Kartellanten durch ihr Kartell bei den Kunden Schaden angerichtet haben. Die LKW-Hersteller bestreiten es, erfahren wir auf dvz.de. Sie sind davon überzeugt, durch die Preisabsprachen ihres Kartells keinen finanziellen Schaden bei Kunden angerichtet zu haben. Eine kuriose Vorstellung!

Kläger hingegen schätzen den Gesamtschaden, der durch das Kartell entstanden ist, auf 100 Milliarden Euro, erfahren wir auf tagesspiegel.de. So unterschiedlich können Meinungen sein.

Die Frage, ob und welcher Schaden durch das Kartell entstanden ist, muss erst mit aufwendigen Klagen und weiteren Gerichtsverfahren geklärt werden. Grundlage dafür ist aber erstmal, dass die 5 Kartellanten MAN, Iveco, Volvo/ Renault, Daimler und DAF zugeben, ein Kartell gegründet zu haben.

 

Gerechtigkeit durch Sammelklagen

Schadensansprüche durchzusetzen ist teuer: Gerichts- und Anwaltskosten stehen an und Kosten für Gutachter, erfahren wir auf dvz.de. Gerechtigkeit ist oft viel zu teuer für kleine bis mittelständische Unternehmen.

Eine gute Möglichkeit bieten daher Sammelklagen. Viele Kanzleien und Inkassounternehmen werben damit, alle Kosten zu tragen und die Kläger am Gewinn zu beteiligen. Manche Inkassounternehmen boten sogar an, Klageansprüche der Geschädigten zu kaufen, um diese direkt auszahlen zu können.

Die Schadensersatzklagen, die aus ganz Europa gegen die Kartellanten prasseln, haben Ansprüche in Milliardenhöhe im Visier.

Ein großer Kläger ist zum Beispiel Financialright. Ein Inkassounternehmen, das gemeinsam mit der BGL (Bundesverband Güterverkehr, Logistik und Entsorgung) die Interessen von etwa 3000 Speditionen und Transportunternehmen vertritt. Bei ihnen geht es um etwa 150.000 überteuerte LKWs und einen Schadensersatz von 1,4 Milliarden Euro plus Zinsen, erfahren wir auf haufe.de.

Die einzelnen Kläger übertragen dann ihren Anspruch auf das Inkassounternehmen.

 

Erste Sammelklage scheitert

Gerade solche übertragenen Schadensersatzansprüche wurden den Klägern jedoch zum Problem.

Die erste Klage kam durch Financialright Claims beim Münchner Landgericht an. Im Februar 2020 wurde sie abgewiesen. Unzulässig! Das Gericht nahm Anstoß daran, dass das Inkassounternehmen die Schadensersatzansprüche bündelte und unter eigenem Namen klagte. Das überschreite die Kompetenz eines Inkassounternehmens, hieß es.

Das sahen die Anwälte der LKW-Hersteller gerne. Denn auch sie haben darauf bestanden, dass es sich um einen Verfahrensfehler handelte.

Das Inkassounternehmen legte Berufung ein. Es dauerte allerdings weitere 4 Jahre, bis das Landgericht München im April 2024 zu dem Schluss kam, dass die Klage doch gültig war.

Diese Verhandlungen dauern also noch an. Entschieden ist noch nichts.

 

Manches kommt außer Gericht vom Tisch

Auf beiden Seiten haben die Gerichtsverfahren bereits Millionen gekostet. Manchen reicht es, erfahren wir auf dvz.de.

Als gutes Beispiel geht DB Competition Claims und DAF voran. Ersterer vertritt die Schadensansprüche der DB, der Bundeswehr, von Flughäfen und 40 weiteren Unternehmen. 2017 wurde ihre Klage eingereicht. Ein Schaden in Höhe von 500 Millionen Euro. Jetzt einigten sich beide Parteien auf eine Vergleichssumme. Die wird allerdings geheim gehalten, erfahren wir auf deutschebahn.com.

Man kann sich also auch ohne Anwälte einigen. Jemand, der sich aber so gar nicht einigen möchte und alles leugnet, ist Scania.

 

Scania ist überzeugt, unschuldig zu sein

Sie beteuerten von Anfang an, unschuldig zu sein. Weder am Kartell wollen sie teilgenommen noch überhaupt davon gewusst haben, erfahren wir auf handelsblatt.com.

Seit 2016 führt Scania diesen Kampf um seine Unschuld. Im Februar dieses Jahres unterlagen sie. Sie werden schuldig gesprochen und zu einem Bußgeld von 880 Millionen verdonnert, erfahren wir auf juve.de.

Nach dem Urteil sind sie damit offiziell beteiligt am Kartell und können auf Schadensersatz von Geschädigten verklagt werden.

Innerhalb der großen Zeitspanne, die alles umfasste, sind viele Schadensersatzansprüche mittlerweile verjährt. Wer zum Beispiel 2001 LKWs gekauft hat, kann die überteuerten Preise nur bis 2018 vor Gericht bringen, erfahren wir auf fieldfisher.com.

So funktioniert unser Rechtssystem: Verbrechen verjähren und können nicht mehr geahndet werden. Dafür gibt es allerlei schwer nachvollziehbare Gründe. Einer ist zum Beispiel, dass man davon ausgeht, dass über die Zeit der Effekt einer Strafe verblasst. Eine Strafe sei nach mehreren Jahren nicht mehr abschreckend und auch beim Kläger schmälere sich das Bedürfnis nach Gerechtigkeit, nimmt man zumindest an.

Es gibt aber auch vorteilhafte Gesetze. Zum Beispiel folgendes: Kartelle haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass ein Schaden, der durch ein Kartell entstanden ist, auch bei jedem der Kartellanten eingeklagt werden kann.

Konkret bedeutet das: Wenn man zum Beispiel bei MAN einen überteuerten LKW gekauft hat und die Ansprüche auf Schadensersatz bereits verjährt sind, kann man diese Ansprüche auch bei einem anderen Hersteller geltend machen, der am Kartell beteiligt war. Das bedeutet “gesamtschuldnerisch”. Denn alle gemeinsam haben erst die Situation geschaffen.

Solange die Gerichtsverfahren andauern, steht die Verjährung allerdings still. Während die Schadensersatzansprüche bei anderen LKW-Herstellern also verjährt sind, können die Geschädigten diese Ansprüche noch bei Scania einklagen.

Es ist noch bis zum 31. August dieses Jahres möglich, Sammelklage zu erheben, erfahren wir auf trucker.de.

 

Fazit

Die Geschichte neigt sich nach 27 Jahren (1997-2024) dem Ende zu.

Vielleicht ist dieser umständliche und zähe Gerichtsprozess ein abschreckendes Beispiel gegen solche Kartellpraktiken, die letztlich der ganzen Bevölkerung schaden.

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